Qualifizierung von Kurzarbeitern



 
 
 
 
 
 
 
Was und wie viel wird erstattet?

 

Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin bzw. dem Bildungsträger

  • die vollen Lehrgangskosten
  • einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten

Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.

Der Arbeitgeber erhält für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten seiner gering qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Unsere Kursangebote zu diesem Thema:

 

  • CNC-Technik Holz
  • CNC-Technik Metall
  • CAD-Technik
  • Oberflächenkurse
  • Maschinenkurse
  • WIG/MAG Schweißen
  • Grundlagen Anlagentechnik
  • CAM Grundstufe
  • Grundlagen Pneumatik / Hydraulik
  • Zertifizierter Befestigungstechniker

 

Gerne kommen wir auch zu Ihnen  in den Betrieb

Alle Kursangebote können wir als „In-House" Schulung

auf Ihre Firma zuschneiden und durchführen

 


Informieren Sie sich bei unseren Ansprechpar
tner:

 

Werner Schnös
Schnoes
Tel. 0931 4503-2120
E-Mail: w.schnoes@hwk-ufr.de

 

 

 

 

 

Thomas Kolbert
Kolbert
Tel. 0931 4503-2384
E-Mail: t.kolbert@hwk-ufr.de

 

 

 

 

online seit 06. Apr 2009, aktualisiert am 11. Nov 2011

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