Qualifizierung von Kurzarbeitern
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitnehmer, der Arbeitnehmerin bzw. dem Bildungsträger
- die vollen Lehrgangskosten
- einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten
Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen.
Der Arbeitgeber erhält für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten seiner gering qualifizierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Unsere Kursangebote zu diesem Thema:
- CNC-Technik Holz
- CNC-Technik Metall
- CAD-Technik
- Oberflächenkurse
- Maschinenkurse
- WIG/MAG Schweißen
- Grundlagen Anlagentechnik
- CAM Grundstufe
- Grundlagen Pneumatik / Hydraulik
- Zertifizierter Befestigungstechniker
Gerne kommen wir auch zu Ihnen in den Betrieb
Alle Kursangebote können wir als „In-House" Schulung
auf Ihre Firma zuschneiden und durchführen
Informieren Sie sich bei unseren Ansprechpartner:
Werner Schnös
Tel. 0931 4503-2120
E-Mail: w.schnoes@hwk-ufr.de
Thomas Kolbert
Tel. 0931 4503-2384
E-Mail: t.kolbert@hwk-ufr.de
online seit 06. Apr 2009, aktualisiert am 11. Nov 2011
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