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Kurse / Lehrgänge > Meisterkurse > Installateur- und Heizungsbauer/in |
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Installateur- und Heizungsbauer-Meister/in plus Energieberater/in Durchführungsart: Der Vollzeit-Meisterkurs Installateur- und Heizungsbauer findet einmal jährlich, und der Teilzeit-Meisterkurs Installateur- und Heizungsbauer im 2-jährigen Rhythmus statt. Ziele:
Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung und neben allen fachlichen Bereichen im Installateur- und Heizungsbau auch die betriebswirtschaftliche Qualifikation, einen Installateur- und Heizungsbau-Betrieb zu führen. Weiterhin ergeben sich außer dem Schritt in die Selbstständigkeit viele weitere Aufstiegsmöglichkeiten (z.B. Ausübung einer Meisterposition). Durch die Zusatzausbildung zum/r Energieberater/in erschließen Sie sich neue Tätigkeitsfelder. Ihr Nutzen: - Als Installateur- und Heizungsbauer-Meister erlangen Sie eine hohe persönliche Anerkennung
- Als Installateur- und Heizungsbauer-Meister beraten und betreuen Sie ihre Kunden optimal
- Als Installateur- und Heizungsbauer-Meister erweitern Sie ihre beruflichen Einsatzmöglichkeiten
- Sie erwerben die Grundlagen des Betrieblichen Qualitätsmanagements
- Sie werden von erfahrenen Praktikern aus dem Installateur- und Heizungsbau unterrichtet
- Sie erwerben sich betriebswirtschaftliches Know-how
- Sie entscheiden richtig im Sinne der Gesetze und Verordnungen
- Sie können den Installateur- und Heizungsbauer-Meistertitel als Sprungbrett für ein Studium nutzen
| Inhalte:- Trinkwasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen
- Heizungssysteme
- Regenerative Energiesysteme
- Klimatechnik und Raumlufttechnik
- Steuerungstechnik und Regeltechnik
- Erdgasanlagen und Flüssiggasanlagen
- Betriebsführung und Betriebsorganisation
- Auftragsabwicklung
Zusätzliche Lernfelder für Energieberater/innen (HWK):
- Baustoffe
- Baukonstruktion
- Modernisierung
- Projektarbeit
Voraussetzungen/ Vorkenntnisse:
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.


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Service im Überblick
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