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Feinwerkmechaniker-Meister/in
Durchführungsart:
Den Kurs Feinwerkmechaniker-Meister bieten wir in Vollzeit und Teilzeit an.
Ziele:
Sie erhalten eine praxisnahe, technische und betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines metallverarbeitenden Betriebes befähigt. Neben klassischen Führungsaufgaben ergeben sich viele weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. Beispielsweise in größeren Betrieben als Abteilungsleiter/in, Arbeitsvorbereiter/in oder Konstrukteur/in.
Ihr Nutzen:
Als Feinwerk-Meister erlangen Sie eine hohe persönliche Anerkennung
Als Feinwerk-Meister legen Sie den Grundstein für Ihre Entwicklung zu einer Führungspersönlichkeit
Sie setzen die CAD-Technik und CNC-Technik optimal im Betrieb ein
Sie erwerben sich wertvolle Qualifikationen für die Auftragsabwicklung
Sie können Prozesse optimieren
Sie bewältigen die Kostenrechnung fachkompetent und kalkulieren Angebote, die den Kunden überzeugen
Sie entscheiden richtig im Sinne der Gesetze und Verordnungen
Inhalte:
Konstruktionen mit CAD erstellen
Berechnungen von Bauteilen, Baugruppen, Geräten und Werkzeugen
Planung und Organisation für die Prozessoptimierung
Metallbearbeitung und Metallverarbeitung u. a. mit CNC in Theorie und Praxis
Steuerungstechnik (Hydraulik und Pneumatik) in Theorie und Praxis
Prüf- und Messtechniken
Verfahren zur Oberflächenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung
Moderne und auf die Branche zugeschnittene Methoden der Auftragsabwicklung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Ermittlung betrieblicher Kosten
Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
Betriebliches Qualitätsmanagement
Berufsbezogene Gesetze Normen, Regeln und Vorschriften
Marketingstrategien und -instrumente
Voraussetzungen /Vorkenntnisse: Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.